Information zur KV-Wahl

Für die KV-Wahl besteht aufgrund des neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) erstmals die Möglichkeit, in einer anderen Pfarrei wählen zu gehen oder sich wählen zu lassen als der eigenen Wohnortpfarrei. Allerdings muss dies BIS ZUM 8. JUNI beantragt werden. Nun gibt es an unseren Kirchorten viele engagierte Menschen, die vielleicht Interesse haben, für den KV zu kandidieren oder den KV an dem Kirchort mitzuwählen, den er sich zur Heimat erwählt hat.
Bitte überlegen Sie sich, ob Sie bereit sind, für den Kirchenvorstand zu kandidieren – oder ob Sie ggf. an unserem Kirchort das Wahlrecht ausüben wollen. Und nutzen Sie das ausliegende Formular, um sich in unsere Wahlliste umtragen zu lassen. Informationen können alle Seelsorgerinnen und Seelsorger, alle Mitarbeitenden unserer Kirchengemeinden sowie die Mitglieder von KV und PGR geben. Der Antrag muss im Pfarrbüro bis zum Stichtag eingegangen sein, damit die Umtragung rechtswirksam wird. Dies alles ist nicht notwendig für den, der auf dem Gebiet seiner Heimatgemeinde wohnt.
Mit herzlichem Dank und besten Segenswünschen
Ihr und Euer Dr. Dominik Meiering, Pfarrer